Rechtsprechung
VG Augsburg, 12.07.2011 - Au 1 K 11.604 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, die Richtigkeit der Beitragssätze durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens oder die Befragung von Zeugen zu ermitteln. Vielmehr ist es Sache des Satzungsgebers, substantiiert in Frage gestellte Beitragssätze durch eine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 31.01.2008 - 20 B 07.2858
Herstellungsbeitrag für öffentliche Entwässerungseinrichtung; keine …
Auszug aus VG Augsburg, 12.07.2011 - Au 1 K 11.604
aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sind die Beitragssätze für die Herstellungsbeiträge leitungsgebundener Einrichtungen (hier: für Grundstücksfläche und zulässige Geschossfläche) grundsätzlich mit Hilfe einer sog. "Globalberechnung" (Globalkalkulation) zu ermitteln (BayVGH vom 31.1.2008 Az. 20 B 07.2858 - RdNr. 25).Vielmehr ist ausreichend, dass eine solche - gleich, ob vorher oder nachher durchgeführt - die tatsächlich gefundenen oder auch nur "gegriffenen" Beitragssätze rechtfertigt (BayVGH vom 31.1.2008 a. a. O.).
- VG Augsburg, 10.02.2009 - Au 1 K 07.1109
Vorauszahlung für die Herstellung einer Wasserversorgungsanlage; Abgrenzung von …
Auszug aus VG Augsburg, 12.07.2011 - Au 1 K 11.604
Um eine derartige unvorhersehbare Entwicklung handelt es sich nicht, wenn - wie im zu entscheidenden Fall - die Fehlerhaftigkeit einer Beitragskalkulation darauf beruht, dass Rechtsfragen nicht richtig beantwortet wurden." Die Kammer hat sich dieser Auffassung angeschlossen (vgl. VG Augsburg vom 10.2.2009 Au 1 K 07.1109 - RdNr. 55) und hält an ihr auch für das vorliegende Verfahren fest. - VGH Bayern, 10.09.1997 - 23 B 95.2144
Auszug aus VG Augsburg, 12.07.2011 - Au 1 K 11.604
Vielmehr spricht eine fehlende Kalkulation "prima facie" für die Fehlerhaftigkeit der "gegriffenen" Beitragssätze (so BayVGH vom 10.9.1997 Az. 23 B 95.2144 - RdNr. 29).
- VGH Bayern, 18.05.1999 - 23 B 95.1119
Auszug aus VG Augsburg, 12.07.2011 - Au 1 K 11.604
Auch auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wonach eine unbeabsichtigte Kostenüberdeckung von (bis zu) 12 % als unschädlich hinzunehmen ist (vgl. BayVGH vom 18.5.1999 Az. 23 B 95.1119 m. w. N.), könnte die Beklagte sich nicht berufen. - VG Augsburg, 12.07.2011 - Au 1 K 11.13
Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, die Richtigkeit der Beitragssätze durch die …
Auszug aus VG Augsburg, 12.07.2011 - Au 1 K 11.604
Zur Begründung wird (durch Bezugnahme auf die Klagebegründung im Verfahren Au 1 K 11.13) vorgetragen, die Beklagte verfüge noch immer über keine wirksame Beitrags- und Gebührensatzung. - VGH Bayern, 02.12.1998 - 23 ZB 98.1551
Auszug aus VG Augsburg, 12.07.2011 - Au 1 K 11.604
Die Aufklärungspflicht des Gerichts findet auch hier die Grenze in den Mitwirkungspflichten der Beteiligten (BayVGH vom 2.12.1998 Az. 23 ZB 98.1551 - RdNr. 12).
- VG Augsburg, 10.07.2012 - Au 1 K 12.415
Zinsanspruch für Vorausleistungen; Geltendmachung durch Leistungsklage; …
Diesen Bescheid hob das Verwaltungsgericht Augsburg im Verfahren Au 1 K 11.604 mit Urteil vom 12. Juli 2011 auf.